Tipps für die Reinigung – ein sauberer Job!

Tipps für die Wäsche

Arbeitskleidung für Bürojobs und ähnliches, die auch als Alltagskleidung durchgehen könnte, kann in der heimischen Waschmaschine gewaschen werden.
Für verfärbte Kragen oder andere Alltagsflecken in der Kleidung ist die Zugabe von Orangenreiniger oder Essig empfehlenswert, um Gerüche auszuschließen.
Wer daheim wäscht und Privat- und Arbeitskleidung in der Trommel mischt, sollte zudem etwas Hygienespüler zur Wäsche dazu geben. Ganz hartnäckige Flecken in stark
belastbarer Kleidung lassen sich auch durch ein nächtliches Kernseifebad aufweichen.

Eine besondere Empfehlung für Bürojobs ist es, die Kleidung bei mindestens 60°C zu waschen. Das stellt auch am Kragen wieder ein strahlendes Weiß her.
Über Schweißflecken und leichte Verunreinigungen können Handwerker oder Mechaniker nur müde lächeln. Denn Baustaub, Holzspäne, Öl und Farbe im Overall und
Blaumann zählen hier zum Alltag. Hier sind Verunreinigungen Teil der Arbeit und dies dürfte keinen Kunden abschrecken.

Da Ölflecken in der Regel nicht in der Waschmaschine verschwinden, müssen hier schwerere Geschütze aufgefahren werden. Die Kleidung über Nacht in einem Behältnis mit etwas Geschirrspülpulver einzuweichen und anschließend bei über 60°C zu waschen, verspricht hier oft den gewünschten Erfolg. Sind die Ölflecke noch frisch, so helfen auch Babypuder oder Spülmittel direkt auf dem Fleck.
Auch bei Lackflecken in der Kleidung zählt eine schnelle Reaktion. Lauwarmes Wasser und Gallseife helfen wunderbar, solange die Farbe noch nicht eingetrocknet ist. Sind Lack- oder Dispersionsfarbe erst einmal eingetrocknet, so hilft lediglich noch das Auftragen von Terpentin oder Lösungsmitteln. Dies bleicht in der Regel jedoch auch die Kleiderfasern aus. Eine derartige Reinigung empfiehlt sich daher eher dann, wenn das Berufsbild nicht maßgeblich von Farbspritzern geprägt ist. Maler und Lackierer
müssen mit gelegentlichen Farbflecken leben lernen.

Schutzkleidung ist zwar laut EU Richtlinie „89/686/EWG“ mit Pflegehinweisen versehen, sollte jedoch unbedingt professionell gereinigt werden. Ist diese Kleidung Pflicht, muss der Arbeitgeber in jedem Fall für die Reinigung derselben aufkommen. Eine professionelle Reinigung ist wichtig, weil diese Kleidungsstücke in der heimischen Waschmaschine einen Brand auslösen könnten oder der Arbeitnehmer unnötige Risiken eingehen könnte, indem er Chemikalien in seine Wohnung trägt oder
Schutzkleidung durch falsches Waschen möglicherweise unwirksam macht. Auch Warnwesten und andere Warnkleidung müssen von Profis gereinigt werden, damit die
Warnfunktion weiterhin sichergestellt werden kann. Eine eingeschränkte Sichtbarkeit stellt hier ein enormes Sicherheitsrisiko für die Mitarbeiter dar. Hygienekleidung, die mit Körperflüssigkeiten verunreinigt oder einem anderen Raum als dem hygienischen Arbeitsbereich getragen wurde, muss anschließend gewaschen werden. Eine thermische (95°C) oder chemo-thermische (60°C + VAH-gelistetes Waschmittel) Reinigung ist hier Pflicht. Aus diesem Grund wird in Praxen sowie Betrieben der Lebensmittelverarbeitung die Wäsche zumeist zentral gesammelt. Auch imprägnierte Kleidung sollte unbedingt professionell gereinigt werden, da spezialisierte
Reinigungsbetriebe die Möglichkeit haben, die Kleidung nach dem Waschvorgang zu reimprägnieren.

Was Arbeitnehmer vor der Steuererklärung wissen sollten

Aber Kopf hoch – in diesen Fällen hat man die Möglichkeit, diese in der jährlichen Steuererklärung geltend zu machen. Für solche Posten gibt es im deutschen Steuerrecht den Posten „Werbungskosten“. Hier werden solche Ausgaben eingetragen und dem Finanzamt übermittelt. Bis zu einem Betrag von jährlich 487,90 € kann die Kleidung in einem Jahr komplett abgesetzt werden. Bei höheren Beträgen muss die Kleidung über mehrere Jahre abgesetzt werden.

Die Kleidungsstücke müssen, um für die Steuererklärung anerkannt zu werden, einige Voraussetzungen erfüllen:

GO

Die Kleidungsstücke müssen einen beruflichen Zweck erfüllen und eindeutig der spezifischen Berufsausübung zugeordnet werden können, wie beispielsweise:

  • Sicherheitshandschuhe und Blaumänner im Handwerk
  • Ausrüstung für Berufssport bei der Polizei
  • Malerkleidung

Embleme oder die Gestaltung in den Farben eines Firmenauftritts negieren die Nutzung der Kleidung im privaten Umfeld

Kleidungen mit hohem Verschleiß:
in Heilberufen, Dienstanzug eines Bestatters/Geistlichen oder die schwarze Hose/Rock in Gastronomie

NO GO

Es muss nahezu ausgeschlossen sein, dass die Kleidung privat getragen wird Kleidung, die theoretisch auch Alltagskleidung sein könnte ist schwieriger anzuerkennen: Arbeit am Front-Desk (Kostüm oder Anzug) werden oft nicht anerkannt.


Bei Arbeitsmitteln wie zum Beispiel Computern gibt es die Möglichkeit der Teilabsetzung. Ein PC der zur Hälfte beruflich und ansonsten im privaten Zusammenhang genutzt wird, kann zur Hälfte geltend gemacht werden. Bei Arbeitskleidung wurde eine solche Regelung bisher nicht final festgelegt.

Arbeitskleidung in der Steuererklärung: Hier wird sie eingetragen

Erfüllt die erstandene Arbeitskleidung die oben genannten Voraussetzungen, können die gezahlten Beträge in die Formulare der Steuererklärung eingetragen werden. Arbeitnehmer eines Unternehmens nutzen hierfür die Anlage N („Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“) der Einkommensteuererklärung. Die Aufwendungen werden auf Seite 2 in die Zeilen 41 und 42 („Berufskleidung und Fachbücher“) eingetragen.

BILDER FOLGEN

Etwas komplizierter wird es für Selbstständige und Freiberufler, da diese Berufsgruppen keine Werbungskosten, sondern nur Betriebsausgaben absetzen können. In Anlage S („Einkünfte aus selbständiger Arbeit“) muss deshalb zusätzlich die sogenannte Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt werden, in der die Einnahmen den notwendigen Ausgaben gegenübergestellt werden. Zu beachten ist, dass für jede Art der freiberuflichen Tätigkeit eine gesonderte EÜR zu erstellen ist.

BILDER FOLGEN

Die beruflich notwendige Kleidung kann als Betriebsausgabe für die EÜR (= EinnahmeÜberschuss-Rechnung) vermerkt werden. Hierfür muss sie die oben aufgeführten Bedingungen
erfüllen – zudem sind sämtliche Belege beizufügen.
Erfahrungsgemäß schaut das Finanzamt bei Freiberuflern ganz genau hin. Insbesondere dann, wenn die Arbeitskleidung theoretisch auch in der Freizeit getragen werden könnte.

Wann übernimmt der Chef die anfallenden Kosten für Arbeitskleidung?

Kleidungsstücke, die dem Arbeitsnehmerschutz oder strengen Hygienevorschriften dienen, müssen komplett durch die Geschäftsleitung gedeckt werden – diese Kosten dürfen nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Eine Ausnahme ist Kleidung, die der persönlichen Sicherheit dient. Ein bekanntes Beispiel sind die schusssicheren Westen von Polizisten aus Bundesländern, in denen das Tragen solcher Westen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall müssen die Beamten für ihre
persönliche Sicherheit in die eigene Tasche greifen. Ausgaben, die von Arbeitnehmern abverlangt werden – beispielsweise für Teile der Kleidung von den Büro- oder Front-Desk-Jobs – müssen immer im Verhältnis zum Lohn dieses Mitarbeiters stehen. Für die Regelung solcher Fälle verfügen viele Unternehmen über eine Art Punktesystem, in dem der Arbeitnehmer im Jahr ein gewisses Pensum an Arbeitskleidung kostenfrei beziehen können. Überschreitungen müssen (anteilig)
gezahlt werden. Besonders wichtig ist es auch zu erwähnen, dass Arbeitgeber in der Pflicht stehen, für die Pflege und Instandhaltung wichtiger Schutzkleidung aufzukommen. Entspricht diese Kleidung nicht den Sicherheitsvorschriften, können Arbeitnehmer ihren Dienst versagen. Erfüllt die Kleidung alle Standards, sind sie allerdings verpflichtet, diese Kleidungsstücke auch zu tragen, um einen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zu Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Arbeitskleidung kommen wir später in diesem Ratgeber zurück.

Arbeits-, Berufs- oder Schutzkleidung: Wo liegt der Unterschied?

Die eindeutigste Variante ist die Schutzkleidung.
Ohne sie darf der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten häufig gar nicht antreten, denn sie dient – wie der Name bereits vermuten lässt – in erster Linie dem Schutz des Arbeiters und stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls die gesetzlichen Unfallversicherungen für eventuelle Schäden aufkommen. Zur Schutzkleidung gehören nicht nur Bundhosen, Blaumänner oder stabile Arbeitsjacken, sondern oft auch andere „Accessoires“, wie beispielsweise Schutzanzüge, Sicherheitsschuhe, Helme, Schutzbrillen und Atemmasken. Sie findet Anwendung in Berufsfeldern des Handwerks, der Logistik oder der Industrie und wird dort auch zumeist einfach als „Arbeitskleidung“ bezeichnet. Die zweite Klassifizierung, die Berufskleidung, umfasst Kleidungsnormen in bestimmten Berufsgruppen.

Beispielsweise darf ein Polizist nicht ohne Uniform Streife fahren und Ärzte sind verpflichtet, weiße Kleidungsstücke zu tragen. Solche Kleiderregeln sind nicht im Gesetzt verankert, werden allerdings häufig in Tarif- und Arbeitsverträgen bindend festgelegt und müssen vom Arbeitnehmer befolgt werden. Mit diesen Einigungen wird ein
einheitliches Erscheinungsbild festgeschrieben, durch dessen Einhalten die Mitarbeiter ihr Unternehmen oder ihre Position nach Außen repräsentieren. Bei der Weigerung, diesem Erscheinungsbild zu entsprechen – und hier handelt es sich nicht nur um Kleidung, sondern auch um Make-Up, Fingernägel oder Haarfrisuren – kann eine Abmahnung und Kündigung eintreten.
Änderungswünsche der Mitarbeiter können durch einen Betriebsrat an die Chefetage getragen werden, denn dieser verfügt laut Mitbestimmungs und Initiativrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) über einen Einfluss auf solche betrieblichen oder branchentypischen Festlegungen.

Medizinische Berufskleidung und Kleidungsstücke, die in der Gastronomie Anwendung finden, verdeutlichen die Wichtigkeit von einheitlich festgelegter und genormter Arbeitskleidung. In beiden Bereichen kommt es sehr stark auf die einwandfreie Hygiene an. Medizinische Kleidung muss immer keimfrei bleiben, um die Gefahr
der Infektionskontamination oder Ansteckung zu verhindern. Diese Kleidungsstücke müssen täglich gewechselt werden und ohne schnelle Abnutzung gereinigt werden können. Ähnlich wie bei der beschriebenen Schutzkleidung, gibt es bei medizinischer Berufskleidung wichtige Zusatzteile wie Nasen- und Mundschutz, Schutzkittel,
Kopfhauben, Füßlinge sowie Handschuhe, die die Sicherheit von den Arbeitnehmern und Patienten garantieren sollen.
Gastronomiekleidung für Küche, Service und Logistik verfügt neben der Komponente der Unternehmensrepräsentation auch über wichtige Schutzmechanismen. Die
Schürzen, Vorbinder und Kochbekleidungsstücke schützen vor unschönen Flecken, heißen Flüssigkeiten sowie scharfen Klingen und Kanten.

Zusammenhalt durch den einheitlichen Look

Schutzbestimmungen und ein einheitliches Aussehen sind nicht die einzigen Pro-Argumente für Arbeitskleidung. Ein einheitliches Auftreten im Team fördert im Job sowie im Sport den Zusammenhalt im Team und fördert eine Identifikation mit der gemeinsamen Aufgabe. Des Weiteren dient Arbeitskleidung als ein Vermittler der sogenannten Corporate Identity. Die Marke des eigenen Unternehmens wird durch die Kleidung an Kunden und Gäste weitergetragen und wirkt
sich positiv auf den Wiedererkennungswert aus. Somit dient die Kleidung beiden Seiten!

Arbeitsbekleidung Informationen für Arbeitnehmer

Arbeitskleidung. Jeden Tag in die gleiche Kluft steigen und den Joballtag antreten. Eine vorgeschriebene Arbeitskleidung schränkt die eigene Modeentfaltung ein, dient allerdings in vielen Berufen der Sicherheit des Trägers – eine Hass-Liebe? Was macht Arbeitskleidung aus, wie viel zahlt der Chef und welche Kosten trägt der Arbeitnehmer? Wie zeigen, welche finanziellen Möglichkeiten es gibt und warum Arbeitskleidung so wichtig ist.