Wann übernimmt der Chef die anfallenden Kosten für Arbeitskleidung?

Kleidungsstücke, die dem Arbeitsnehmerschutz oder strengen Hygienevorschriften dienen, müssen komplett durch die Geschäftsleitung gedeckt werden – diese Kosten dürfen nicht auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Eine Ausnahme ist Kleidung, die der persönlichen Sicherheit dient. Ein bekanntes Beispiel sind die schusssicheren Westen von Polizisten aus Bundesländern, in denen das Tragen solcher Westen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall müssen die Beamten für ihre
persönliche Sicherheit in die eigene Tasche greifen. Ausgaben, die von Arbeitnehmern abverlangt werden – beispielsweise für Teile der Kleidung von den Büro- oder Front-Desk-Jobs – müssen immer im Verhältnis zum Lohn dieses Mitarbeiters stehen. Für die Regelung solcher Fälle verfügen viele Unternehmen über eine Art Punktesystem, in dem der Arbeitnehmer im Jahr ein gewisses Pensum an Arbeitskleidung kostenfrei beziehen können. Überschreitungen müssen (anteilig)
gezahlt werden. Besonders wichtig ist es auch zu erwähnen, dass Arbeitgeber in der Pflicht stehen, für die Pflege und Instandhaltung wichtiger Schutzkleidung aufzukommen. Entspricht diese Kleidung nicht den Sicherheitsvorschriften, können Arbeitnehmer ihren Dienst versagen. Erfüllt die Kleidung alle Standards, sind sie allerdings verpflichtet, diese Kleidungsstücke auch zu tragen, um einen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zu Reinigung, Instandhaltung und Pflege von Arbeitskleidung kommen wir später in diesem Ratgeber zurück.