Kleidungsstücke, die dem Arbeitsnehmerschutz oder strengen
Hygienevorschriften dienen, müssen komplett durch die Geschäftsleitung
gedeckt werden – diese Kosten dürfen nicht auf den Arbeitnehmer
abgewälzt werden. Eine Ausnahme ist Kleidung, die der persönlichen
Sicherheit dient. Ein bekanntes Beispiel sind die schusssicheren Westen
von Polizisten aus Bundesländern, in denen das Tragen solcher Westen
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Fall müssen die Beamten
für ihre
persönliche Sicherheit in die eigene Tasche greifen.
Ausgaben, die von Arbeitnehmern abverlangt werden – beispielsweise für
Teile der Kleidung von den Büro- oder Front-Desk-Jobs – müssen immer im
Verhältnis zum Lohn dieses Mitarbeiters stehen. Für die Regelung solcher
Fälle verfügen viele Unternehmen über eine Art Punktesystem, in dem der
Arbeitnehmer im Jahr ein gewisses Pensum an Arbeitskleidung kostenfrei
beziehen können. Überschreitungen müssen (anteilig)
gezahlt werden.
Besonders wichtig ist es auch zu erwähnen, dass Arbeitgeber in der
Pflicht stehen, für die Pflege und Instandhaltung wichtiger
Schutzkleidung aufzukommen. Entspricht diese Kleidung nicht den
Sicherheitsvorschriften, können Arbeitnehmer ihren Dienst versagen.
Erfüllt die Kleidung alle Standards, sind sie allerdings verpflichtet,
diese Kleidungsstücke auch zu tragen, um einen Versicherungsschutz zu
gewährleisten. Zu Reinigung, Instandhaltung und Pflege von
Arbeitskleidung kommen wir später in diesem Ratgeber zurück.