Die eindeutigste Variante ist die Schutzkleidung.
Ohne sie darf
der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten häufig gar nicht antreten, denn sie
dient – wie der Name bereits vermuten lässt – in erster Linie dem Schutz
des Arbeiters und stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls die
gesetzlichen Unfallversicherungen für eventuelle Schäden aufkommen. Zur
Schutzkleidung gehören nicht nur Bundhosen, Blaumänner oder stabile
Arbeitsjacken, sondern oft auch andere „Accessoires“, wie beispielsweise
Schutzanzüge, Sicherheitsschuhe, Helme, Schutzbrillen und Atemmasken.
Sie findet Anwendung in Berufsfeldern des Handwerks, der Logistik oder
der Industrie und wird dort auch zumeist einfach als „Arbeitskleidung“
bezeichnet. Die zweite Klassifizierung, die Berufskleidung, umfasst
Kleidungsnormen in bestimmten Berufsgruppen.
Beispielsweise darf ein Polizist nicht ohne Uniform Streife fahren
und Ärzte sind verpflichtet, weiße Kleidungsstücke zu tragen. Solche
Kleiderregeln sind nicht im Gesetzt verankert, werden allerdings häufig
in Tarif- und Arbeitsverträgen bindend festgelegt und müssen vom
Arbeitnehmer befolgt werden. Mit diesen Einigungen wird ein
einheitliches
Erscheinungsbild festgeschrieben, durch dessen Einhalten die
Mitarbeiter ihr Unternehmen oder ihre Position nach Außen
repräsentieren. Bei der Weigerung, diesem Erscheinungsbild zu
entsprechen – und hier handelt es sich nicht nur um Kleidung, sondern
auch um Make-Up, Fingernägel oder Haarfrisuren – kann eine Abmahnung und
Kündigung eintreten.
Änderungswünsche der Mitarbeiter können durch
einen Betriebsrat an die Chefetage getragen werden, denn dieser verfügt
laut Mitbestimmungs und Initiativrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) über
einen Einfluss auf solche betrieblichen oder branchentypischen
Festlegungen.
Medizinische Berufskleidung und Kleidungsstücke, die in der
Gastronomie Anwendung finden, verdeutlichen die Wichtigkeit von
einheitlich festgelegter und genormter Arbeitskleidung. In beiden
Bereichen kommt es sehr stark auf die einwandfreie Hygiene an.
Medizinische Kleidung muss immer keimfrei bleiben, um die Gefahr
der
Infektionskontamination oder Ansteckung zu verhindern. Diese
Kleidungsstücke müssen täglich gewechselt werden und ohne schnelle
Abnutzung gereinigt werden können. Ähnlich wie bei der beschriebenen
Schutzkleidung, gibt es bei medizinischer Berufskleidung wichtige
Zusatzteile wie Nasen- und Mundschutz, Schutzkittel,
Kopfhauben, Füßlinge sowie Handschuhe, die die Sicherheit von den Arbeitnehmern und Patienten garantieren sollen.
Gastronomiekleidung
für Küche, Service und Logistik verfügt neben der Komponente der
Unternehmensrepräsentation auch über wichtige Schutzmechanismen. Die
Schürzen,
Vorbinder und Kochbekleidungsstücke schützen vor unschönen Flecken,
heißen Flüssigkeiten sowie scharfen Klingen und Kanten.
Zusammenhalt durch den einheitlichen Look
Schutzbestimmungen und ein einheitliches Aussehen sind nicht die
einzigen Pro-Argumente für Arbeitskleidung. Ein einheitliches Auftreten
im Team fördert im Job sowie im Sport den Zusammenhalt im Team und
fördert eine Identifikation mit der gemeinsamen Aufgabe. Des Weiteren
dient Arbeitskleidung als ein Vermittler der sogenannten Corporate
Identity. Die Marke des eigenen Unternehmens wird durch die Kleidung an
Kunden und Gäste weitergetragen und wirkt
sich positiv auf den Wiedererkennungswert aus. Somit dient die Kleidung beiden Seiten!