Arbeits-, Berufs- oder Schutzkleidung: Wo liegt der Unterschied?

Die eindeutigste Variante ist die Schutzkleidung.
Ohne sie darf der Arbeitnehmer seine Tätigkeiten häufig gar nicht antreten, denn sie dient – wie der Name bereits vermuten lässt – in erster Linie dem Schutz des Arbeiters und stellt sicher, dass im Falle eines Unfalls die gesetzlichen Unfallversicherungen für eventuelle Schäden aufkommen. Zur Schutzkleidung gehören nicht nur Bundhosen, Blaumänner oder stabile Arbeitsjacken, sondern oft auch andere „Accessoires“, wie beispielsweise Schutzanzüge, Sicherheitsschuhe, Helme, Schutzbrillen und Atemmasken. Sie findet Anwendung in Berufsfeldern des Handwerks, der Logistik oder der Industrie und wird dort auch zumeist einfach als „Arbeitskleidung“ bezeichnet. Die zweite Klassifizierung, die Berufskleidung, umfasst Kleidungsnormen in bestimmten Berufsgruppen.

Beispielsweise darf ein Polizist nicht ohne Uniform Streife fahren und Ärzte sind verpflichtet, weiße Kleidungsstücke zu tragen. Solche Kleiderregeln sind nicht im Gesetzt verankert, werden allerdings häufig in Tarif- und Arbeitsverträgen bindend festgelegt und müssen vom Arbeitnehmer befolgt werden. Mit diesen Einigungen wird ein
einheitliches Erscheinungsbild festgeschrieben, durch dessen Einhalten die Mitarbeiter ihr Unternehmen oder ihre Position nach Außen repräsentieren. Bei der Weigerung, diesem Erscheinungsbild zu entsprechen – und hier handelt es sich nicht nur um Kleidung, sondern auch um Make-Up, Fingernägel oder Haarfrisuren – kann eine Abmahnung und Kündigung eintreten.
Änderungswünsche der Mitarbeiter können durch einen Betriebsrat an die Chefetage getragen werden, denn dieser verfügt laut Mitbestimmungs und Initiativrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) über einen Einfluss auf solche betrieblichen oder branchentypischen Festlegungen.

Medizinische Berufskleidung und Kleidungsstücke, die in der Gastronomie Anwendung finden, verdeutlichen die Wichtigkeit von einheitlich festgelegter und genormter Arbeitskleidung. In beiden Bereichen kommt es sehr stark auf die einwandfreie Hygiene an. Medizinische Kleidung muss immer keimfrei bleiben, um die Gefahr
der Infektionskontamination oder Ansteckung zu verhindern. Diese Kleidungsstücke müssen täglich gewechselt werden und ohne schnelle Abnutzung gereinigt werden können. Ähnlich wie bei der beschriebenen Schutzkleidung, gibt es bei medizinischer Berufskleidung wichtige Zusatzteile wie Nasen- und Mundschutz, Schutzkittel,
Kopfhauben, Füßlinge sowie Handschuhe, die die Sicherheit von den Arbeitnehmern und Patienten garantieren sollen.
Gastronomiekleidung für Küche, Service und Logistik verfügt neben der Komponente der Unternehmensrepräsentation auch über wichtige Schutzmechanismen. Die
Schürzen, Vorbinder und Kochbekleidungsstücke schützen vor unschönen Flecken, heißen Flüssigkeiten sowie scharfen Klingen und Kanten.

Zusammenhalt durch den einheitlichen Look

Schutzbestimmungen und ein einheitliches Aussehen sind nicht die einzigen Pro-Argumente für Arbeitskleidung. Ein einheitliches Auftreten im Team fördert im Job sowie im Sport den Zusammenhalt im Team und fördert eine Identifikation mit der gemeinsamen Aufgabe. Des Weiteren dient Arbeitskleidung als ein Vermittler der sogenannten Corporate Identity. Die Marke des eigenen Unternehmens wird durch die Kleidung an Kunden und Gäste weitergetragen und wirkt
sich positiv auf den Wiedererkennungswert aus. Somit dient die Kleidung beiden Seiten!